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§ 942 ABGB (Parapatits)

Parapatits5. AuflMai 2021

§ 942. Sind Schenkungen vorher dergestalt bedungen, dass der Schenkende wieder beschenkt werden muss; so entsteht keine wahre Schenkung im Ganzen; sondern nur in Ansehung des übersteigenden Wertes.

Literatur

Scheffknecht, Fragen um das negotium mixtum cum donatione, NZ 1956, 136.

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