§ 942. Sind Schenkungen vorher dergestalt bedungen, dass der Schenkende wieder beschenkt werden muss; so entsteht keine wahre Schenkung im Ganzen; sondern nur in Ansehung des übersteigenden Wertes.
Literatur
Scheffknecht, Fragen um das negotium mixtum cum donatione, NZ 1956, 136.