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zu § 10 BTVG (Prader)

Prader4. AuflMai 2015

Zahlung nach Ratenplan

 

§ 10. (1) Bei der Zahlung nach Ratenplan ist der vereinbarte Preis in Raten zu entrichten, die jeweils erst nach Abschluß der in Abs. 2 festgelegten Bauabschnitte fällig werden.

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