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§ 275 ABGB (Sachwalterrecht alt) (Weitzenböck)

Weitzenböck4. AuflSeptember 2013

[…]

 

§ 275. (1) Die Sachwalterschaft (Kuratel) umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die dem Sachwalter (Kurator) übertragenen Angelegenheiten zu besorgen. Der Sachwalter (Kurator) hat dabei das Wohl des Pflegebefohlenen bestmöglich zu fördern.

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