vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 270 ABGB (Sachwalterrecht alt)

Weitzenböck4. AuflNovember 2011

c) für Abwesende und für unbekannte

Teilnehmer an einem Geschäft;

 

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte