Abschnitt III.
Rechtsbehelfe des Käufers wegen Vertragsverletzung durch den Verkäufer
Vor Art 45 CISG
Der acht Artikel umfassende dritte Abschnitt des zweiten Kapitels des dritten Teiles des UN-Kaufrechtsübereinkommens regelt die Rechtsbehelfe, die dem Käufer bei einer Vertragsverletzung des Verkäufers zustehen.