vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 9 PRG (Kolmasch)

Kolmasch5. AuflOktober 2021

§ 9. (1) Der Reiseveranstalter kann vor Beginn der Pauschalreise andere Inhalte des Pauschalreisevertrags als den Preis dann einseitig ändern, wenn

er sich dieses Recht im Vertrag vorbehalten hat,die Änderung unerheblich ist und

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte