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§ 19 PHG (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza5. AuflDezember 2022

§ 19. Dieses Bundesgesetz ist auf Schäden durch Produkte, die vor seinem Inkrafttreten in den Verkehr gebracht worden sind, nicht anzuwenden.

Umgesetzte Bestimmungen der Produkthaftungsrichtlinie: Art 17, (Art 19 Abs 1)

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