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§ 4 PHG (Posch/Terlitza)

Posch/Terlitza5. AuflDezember 2022

§ 4. Produkt ist jede bewegliche körperliche Sache, auch wenn sie ein Teil einer anderen beweglichen Sache oder mit einer unbeweglichen Sache verbunden worden ist, einschließlich Energie.

Fassung gemäß BGBl I 1999/185; gültig seit 1. 1. 2000

(Text der Vorfassungen siehe Posch in Schwimann3)

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