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§ 14c PatVG (Bernat)

Bernat5. AuflApril 2019

§ 14c. (1) Die in diesem Bundesgesetz, insbesondere in § 14a, vorgesehene Verarbeitung von Patientenverfügungen in ELGA ist eine zulässige Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten im Sinn des § 14 GTelG 2012.

(2) Hinsichtlich Patientenverfügungen finden die Rechte gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 lit. a GTelG 2012 sowie § 21 Abs. 3 Z 1 GTelG 2012 keine Anwendung.

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