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§ 870 ABGB (Riedler)

Riedler5. AuflFebruar 2021

§ 870. Wer von dem anderen Teile durch List oder durch ungerechte und gegründete Furcht (§ 55) zu einem Vertrage veranlasst worden, ist ihn zu halten nicht verbunden.

Literatur

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ABGB – Zugleich ein Beitrag zum Übermittlungsfehler des Erklärungsboten, JBl 2012, 29 und 94; M. Hackl, Mehrfach eingebrachte Anlegerklagen – ein prozessualer Stolperstein für die Gerichte? ÖJZ 2012, 101; Wilhelm, Eine experimentelle Morphologie des zivilrechtlichen Anleger-Vertrauensschutzes, AnwBl 2012, 66; Schopper, Listiges Schweigen beim Unternehmens- und Anteilskauf, in FS W. Jud (2012) 605; Schopper/Walch, Vorstandshaftung bei Vertrauen auf unrichtigen Rechtsrat, GES 2012, 215; Brenn, Verschweigen einer Deponie ist Arglist, EvBl 2014/53; Fischer, Anfechtung einer Übertragungsvereinbarung nach § 47 Abs 3 BMSVG, DRdA 2014/31; Exner, Wie böse muss der Listige sein? List nach § 870 ABGB – Eventualvorsatz reicht aus, RZ 2015, 255; Kohlbacher, Von Rosinentheorien und Aufklärungspflichten, DRdA 2015/16; Lind/Reinfeld, Wegfall von Ansprüchen aus List wegen Weiterveräußerung? ecolex 2015, 784; Rück, Zulässigkeit und Anfechtbarkeit einer unmittelbar nach Entlassung abgeschlossenen Auflösungsvereinbarung, ZAS 2015, 36; P. Bydlinski/Ibler, Die Wirkungen der Anfechtung von Dauerschuldverhältnissen wegen eines Willensmangels, JBl 2016, 2; Engelhart, Anfechtung von Arbeitsverträgen oder Verdrängung durch Auflösung aus wichtigem Grund? wbl 2016, 485; Schmid, Unrechtsbewusstsein als Tatbestandsmerkmal des § 870 ABGB – Die Anfechtung wegen listiger Irreführung vor dem Hintergrund der Vorsatztheorie, ÖJZ 2017, 633; Striessnig, Einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen unter dem Eindruck von Entlassungsdrohungen, ZAS 2017, 151; Tutschek, Irrtums- und Listanfechtung im Arbeitsrecht (2017); Gusenleitner, Die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers nach den §§ 16 – 22, 41 VersVG (2017); Fenyves/Perner/Riedler, VersVG (2020/21); Riedler, VW-Abgasskandal Irrtum, List, Gewährleistung und Schadenersatz – auch vor dem Hintergrund der BGH-E VI ZR 252/19, ZVR 2020, 320; Riedler, Abgasskandal: 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegenüber der VW-AG? ÖJZ 2021, 5.

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