vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 24 EheG (Nademleinsky)

NademleinskyOnlineaktualisierung 5.01Dezember 2025

§ 24 Eine Ehe ist nichtig, wenn ein Teil zur Zeit ihrer Schließung mit einer dritten Person in gültiger Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebte.

Fassung BGBl I 2009/135

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte