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§ 20 ECG (Ciresa)

Ciresa5. AuflOktober 2021

6. Abschnitt
Herkunftslandprinzip und Ausnahmen

 

§ 20. (1) Im koordinierten Bereich (§ 3 Z 8) richten sich die rechtlichen Anforderungen an einen in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Diensteanbieter nach dem Recht dieses Staats.

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