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§ 1496 ABGB (Kietaibl)

KietaiblOnlineaktualisierung 4.01Oktober 2024

§ 1496 Durch Abwesenheit in Zivil- oder Kriegsdiensten, oder durch gänzlichen Stillstand der Rechtspflege, z.B. in Pest- oder Kriegszeiten, wird nicht nur der Anfang, sondern solange dieses Hindernis dauert, auch die Fortsetzung der Ersitzung oder Verjährung gehemmt.

Literatur

Dokalik, Die Begleitgesetzgebung zu den COVID-19-Maßnahmen im Zivil- und Wirtschaftsrecht, RdW 2020, 228; Jenny, Ausgewählte Fragen der Fristenregelungen des 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes, Zak 2020, 124; Kolmasch, Unterbrechung und Hemmung von Fristen aufgrund der COVID-19-Krise, Zak 2020, 115; Jenny/Rastegar, Reichweite der Fristenhemmung gem § 2 1. COVID-19-JuBG, Zak 2023, 104.

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