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§ 1160 ABGB (Auer-Mayer/Pfeil)

Auer-Mayer/Pfeil5. AuflJuli 2021

§ 1160. (1) Bei Kündigung durch den Dienstgeber ist dem Dienstnehmer während der Kündigungsfrist auf sein Verlangen wöchentlich mindestens ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ohne Schmälerung des Entgelts freizugeben.

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