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§ 481 ABGB (Zach/Spath)

Zach/Spath5. AuflOktober 2019

§ 481. (1) Das dingliche Recht der Dienstbarkeit kann an Gegenständen, die in den öffentlichen Büchern eingetragen sind, nur durch die Eintragung in diese erworben werden.

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