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§ 402 ABGB (Müller/Eliskases)

Müller/Eliskases5. AuflOktober 2019

§ 402. Über das Recht der Beute und der von dem Feinde zurück erbeuteten Sachen sind die Vorschriften in den Kriegsgesetzen enthalten.

Literatur

Kodek, Unbekanntes ABGB – ein kleiner Streifzug, Zak 2011/191, 103; Seidl-Hohenveldern, Besatzungsrecht und Eigentum in der ehemaligen DDR und in Ostösterreich, in FS Schwind (1993) 215; Valters, Österreichisches Recht und Verfügungen der Besatzungsmächte, JBl 1948, 370; Weiß, Eigentumserwerb nach Völkerrecht, ÖJZ 1947, 249; Wentzel, Erwerb von Beutegut und requirierten Sachen, ÖJZ 1946, 257.

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