§ 402. Über das Recht der Beute und der von dem Feinde zurück erbeuteten Sachen sind die Vorschriften in den Kriegsgesetzen enthalten.
Literatur
Kodek, Unbekanntes ABGB – ein kleiner Streifzug, Zak 2011/191, 103; Seidl-Hohenveldern, Besatzungsrecht und Eigentum in der ehemaligen DDR und in Ostösterreich, in FS Schwind (1993) 215; Valters, Österreichisches Recht und Verfügungen der Besatzungsmächte, JBl 1948, 370; Weiß, Eigentumserwerb nach Völkerrecht, ÖJZ 1947, 249; Wentzel, Erwerb von Beutegut und requirierten Sachen, ÖJZ 1946, 257.