Drittes Hauptstück.
Von der Erwerbung des Eigentumes durch Zueignung.
§ 380. Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigentum erlangt werden.
Drittes Hauptstück.
Von der Erwerbung des Eigentumes durch Zueignung.
§ 380. Ohne Titel und ohne rechtliche Erwerbungsart kann kein Eigentum erlangt werden.