vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 27 UVG (Neumayr)

Neumayr5. AuflApril 2019

§ 27. (1) Aus den hereingebrachten Unterhaltsbeiträgen hat der Jugendwohlfahrtsträger zunächst die Forderung des Kindes auf laufende Unterhaltsbeiträge, soweit auf sie keine Vorschüsse gewährt werden, dann die Forderung des Bundes auf Rückzahlung der Vor

Seite 905

schüsse und schließlich die Forderung des Kindes auf rückständige Unterhaltsbeiträge zu befriedigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte