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zu § 10 EheG Annahme an Kindes Statt

Weitzenböck4. AuflNovember 2011

Annahme an Kindes Statt

 

Eine Ehe soll nicht geschlossen werden zwischen einem angenommenen Kinde und seinen Abkömmlingen einerseits und dem Annehmenden andererseits, solange das durch die Annahme begründete Rechtsverhältnis besteht.

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