Verlag und Herausgeber sind stolz, Ihnen mit dem vorliegenden Band den „Auftakt“ für die fünfte Auflage präsentieren zu können. Der Praxiskommentar geht damit „in die nächste Runde“. Immerhin sind seit der letzten Auflage bereits wieder sieben Jahre vergangen. In unserer schnelllebigen Zeit ist dies sehr viel. Nicht nur waren wieder zahlreiche neue Entscheidungen und wissenschaftliche Veröffentlichungen einzuarbeiten, sondern auch eine Reihe gesetzlicher Neuregelungen. Die Reformflut macht ja auch vor dem Zivilrecht nicht halt. Hier sind etwa das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 (KindNamRÄG 2013), das Zahlungsverzugsgesetz (ZVG), das Adoptionsrechts-Änderungsgesetz 2013 (AdRÄG 2013), das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG 2014), das GesbR-Reformgesetz (GesbR-RG), das Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (FMedRÄG 2015), das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (ErbRÄG 2015), das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) und das Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (ErwSchAG-Justiz) zu nennen.