vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. PersFrG – Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit

Eder-Rieder2. AuflFebruar 2023

BGBl 1988/684 idgF

Artikel 1

(1) Jedermann hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!