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zu § 77 EAG (Hohenwarter)

Hohenwarter1. AuflJänner 2022

Fördermittelkonto

 

(1) Zur Verwaltung der Fördermittel für Förderungen nach diesem Bundesgesetz hat die EAG-Förderabwicklungsstelle ein Konto einzurichten. Dabei sind für Fördermittel nach dem 2. Teil und nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes jeweils getrennte Rechnungskreise zu führen.

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