EAG-Förderdatenbank
(1) Die EAG-Förderabwicklungsstelle ist verpflichtet, für sämtliche Anlagen, die mit der EAG-Förderabwicklungsstelle über einen Fördervertrag nach diesem Bundesgesetz verfügen oder verfügt haben, mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung eine Datenbank zu führen (EAG-Förderdatenbank). In die EAG-Förderdatenbank sind pro Anlage mindestens folgende Daten aufzunehmen:
