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zu § 57 EAG (Seidl)

Seidl1. AuflJänner 2022

Investitionszuschüsse für Windkraftanlagen

 

(1) Die Neuerrichtung einer Windkraftanlage mit einer Engpassleistung von 20 kW bis 1 MW kann durch Investitionszuschuss gefördert werden.

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