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zu § 56 EAG (Seidl)

Seidl1. AuflJänner 2022

Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

 

(1) Die Neuerrichtung und die Erweiterung einer Photovoltaikanlage können bis zu 1000 kWpeak Engpassleistung einer Anlage durch Investitionszuschuss gefördert werden.

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