4. Abschnitt
Wechselmöglichkeit für geförderte Anlagen nach dem Ökostromgesetz 2012
Wechselmöglichkeit für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Anlagen auf Basis von Biogas
4. Abschnitt
Wechselmöglichkeit für geförderte Anlagen nach dem Ökostromgesetz 2012
Wechselmöglichkeit für Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen auf Basis von Biomasse und Anlagen auf Basis von Biogas
