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zu § 52 EAG (Hohenwarter)

Hohenwarter1. AuflJänner 2022

Nachfolgeprämie für Anlagen auf Basis von Biomasse

 

(1) Bestehende Anlagen auf Basis von Biomasse, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen gemäß § 10 erfüllen, können auf Antrag durch Marktprämie gefördert werden.

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