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zu § 44b EAG (Wölfl)

Wölfl1. AuflJänner 2022

Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine

 

(1) Das Ausschreibungsvolumen für gemeinsame Ausschreibungen gemäß § 44a beträgt jährlich mindestens 20 000 kW, vorbehaltlich allfälliger Kürzungen gemäß § 7 oder § 23 Abs. 3.

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