Wölfl1. AuflJänner 2022
Frist zur Inbetriebnahme von Windkraftanlagen
(1) Die Frist zur Inbetriebnahme beträgt bei Windkraftanlagen 36 Monate ab Veröffentlichung des Zuschlags auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle.