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zu § 39 EAG (Hohenwarter)

Hohenwarter1. AuflJänner 2022

Frist zur Inbetriebnahme von Anlagen auf Basis von Biomasse

 

(1) Die Frist zur Inbetriebnahme beträgt bei Anlagen auf Basis von Biomasse 36 Monate ab Veröffentlichung des Zuschlags auf der Internetseite der EAG-Förderabwicklungsstelle.

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