Hohenwarter/Wölfl1. AuflJänner 2022
Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine
(1) Das Ausschreibungsvolumen für Anlagen auf Basis von Biomasse beträgt jährlich mindestens 7500 kW, vorbehaltlich allfälliger Kürzungen gemäß § 7 oder § 23 Abs. 3.