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zu § 33 EAG (Hohenwarter)

Hohenwarter1. AuflJänner 2022

Abschlag für Freiflächenanlagen

 

(1) Für Photovoltaikanlagen auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche oder einer Fläche im Grünland verringert sich die Höhe des Zuschlagswertes um einen Abschlag von 25 %.

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