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zu § 14 EAG (Seidl)

Seidl1. AuflJänner 2022

Auszahlung der Marktprämie

 

(1) Die Auszahlung der Marktprämie erfolgt monatlich durch die EAG-Förderabwicklungsstelle. Nähere Bestimmungen hierzu, wie insbesondere zur Rechnungslegung und zu den Zahlungsterminen, sind in den Allgemeinen Förderbedingungen (§ 17) festzulegen.

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