Auszahlung der Marktprämie
(1) Die Auszahlung der Marktprämie erfolgt monatlich durch die EAG-Förderabwicklungsstelle. Nähere Bestimmungen hierzu, wie insbesondere zur Rechnungslegung und zu den Zahlungsterminen, sind in den Allgemeinen Förderbedingungen (§ 17) festzulegen.