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zu § 399 EO (Dobler/Weber)

Dobler/Weber1. AuflAugust 2023

Aufhebung oder Einschränkung der angeordneten Verfügung

 

(1) Das Gericht kann auf Antrag eine angeordnete Verfügung selbst nach Zurückweisung eines gemäß § 397 erhobenen Widerspruchs insbesondere dann aufheben oder einschränken, wenn

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