Dobler/Weber1. AuflAugust 2023
Aufhebung oder Einschränkung der angeordneten Verfügung
(1) Das Gericht kann auf Antrag eine angeordnete Verfügung selbst nach Zurückweisung eines gemäß § 397 erhobenen Widerspruchs insbesondere dann aufheben oder einschränken, wenn