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zu § 389a EO (Dobler/Weber)

Dobler/Weber1. AuflAugust 2023

Bankguthaben

 

Beantragt die gefährdete Partei, zur Sicherung einer Geldforderung ein Drittverbot zu erlassen, weil der Gegner ein Guthaben bei einer Bank hat, so hat die gefährdete Partei im Antrag und während des Verfahrens zur Erlangung einer einstweiligen Verfügung unverzüglich das Gericht zu informieren, wenn

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