Weitere Vollzüge
Das Vollstreckungsorgan hat Vollzüge durchzuführen, solange sie erfolgversprechend sind, insbesondere Zahlung auch nur eines Teils der betriebenen Forderung zu erwarten ist.
Weitere Vollzüge
Das Vollstreckungsorgan hat Vollzüge durchzuführen, solange sie erfolgversprechend sind, insbesondere Zahlung auch nur eines Teils der betriebenen Forderung zu erwarten ist.