EGEO. Die Exekution auf Anteile an dem Vermögen einer zum Bergbaubetriebe gegründeten Gewerkschaft (Kuxe) ist nach den Vorschriften über die Exekution auf körperliche bewegliche Sachen durchzuführen.
IdF BGBl 1953/6.
EGEO. Die Exekution auf Anteile an dem Vermögen einer zum Bergbaubetriebe gegründeten Gewerkschaft (Kuxe) ist nach den Vorschriften über die Exekution auf körperliche bewegliche Sachen durchzuführen.
IdF BGBl 1953/6.