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zu § 73 ASGG (Sonntag)

Sonntag1. AuflJänner 2020

Zurückweisung der Klage

 

Wird eine Klage erhoben, obwohl die in den §§ 67 bis 70 und § 72 Z 2 lit. d genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, so ist die Klage in jeder Lage des Verfahrens zurückzuweisen.

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