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zu § 56 ASGG (Köck)

Köck1. AuflJänner 2020

Mahnverfahren

 

Die Bestimmungen über das bezirksgerichtliche Mahnverfahren sind anzuwenden. Der bedingte Zahlungsbefehl ist – vorbehaltlich der Befugnisse eines Rechtspflegers – vom Vorsitzenden zu erlassen.

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