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zu § 51 ASGG (Köck)

Köck1. AuflJänner 2020

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbegriff

 

(1) Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinn dieses Bundesgesetzes sind alle Personen, die zueinander in einem privat- oder öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis, in einem Lehr- oder sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen oder gestanden sind.

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