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zu § 9 ASGG (Potz)

Potz1. AuflJänner 2020

4. Zuständigkeits- und Schiedsgerichtsvereinbarungen

 

(1) In Arbeits- und Sozialrechtssachen kann durch Parteienvereinbarung die sachliche Zuständigkeit nicht, die örtliche Zuständigkeit nur für einen bestimmten einzelnen Rechtsstreit der im § 50 Abs. 1 Z 1 bis 3 genannten Art sowie für besondere Feststellungsverfahren nach § 54 Abs. 1 geändert werden.

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