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zu § 23a AÜG (Schrattbauer)

Schrattbauer1. AuflFebruar 2020

Außerkrafttreten

 

(1) § 10a samt Überschrift in der in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/2016 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.

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