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zu § 89c NO (Merth)

Merth1. AuflOktober 2022

Beurkundungen über sonstige Tatsachen auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften

 

Der Notar ist berufen, auch über sonstige Tatsachen Beurkundungen oder Bestätigungen nach Maßgabe der besonderen gesetzlichen Vorschriften auszustellen.

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