vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 31 RL-BA 2015 (Murko)

Murko1. AuflOktober 2022

Der Rechtsanwalt hat bei Abschluss eines Gesellschaftsvertrages jedenfalls vorzukehren, dass Streitigkeiten aus dem Gesellschaftsverhältnis ausschließlich durch ein Schiedsgericht entschieden werden, welches aus einem oder mehreren Rechtsanwälten besteht.

Inhaltsübersicht

Literatur

Kalss, Gesellschaftsrecht, in Czernich/Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Handbuch Schiedsrecht (2018).

Seite 1333

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte