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zu § 20 RL-BA 2015 (Csoklich)

Csoklich1. AuflOktober 2022

5. Teil
Der Rechtsanwalt im Verhältnis zu Kollegen

 

Der Rechtsanwalt darf die Vertretung einer Partei anstelle eines anderen Rechtsanwaltes ohne dessen Einverständnis nur übernehmen, wenn der Klient das bestehende Vertretungsverhältnis ohne Verzug auflöst.

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