Die in diesem Bundesgesetz verwendete Bezeichnung „international tätiger Rechtsanwalt“ darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden.
idF BGBl I 2007/111
Die in diesem Bundesgesetz verwendete Bezeichnung „international tätiger Rechtsanwalt“ darf als Berufsbezeichnung und in der Werbung nicht verwendet werden.
idF BGBl I 2007/111
