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zu § 26 EIRAG (Prunbauer-Glaser)

Prunbauer-Glaser1. AuflOktober 2022

Prüfungskommission

 

(1) Die Eignungsprüfung ist vor einem Senat der Rechtsanwaltsprüfungskommission (§ 3 des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes – RAPG, BGBl. Nr. 556/1985) abzulegen.

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