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zu § 264 FinStrG (Seiler/Seiler)

Seiler/Seiler6. AuflJänner 2024

Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieses Bundesgesetzes werden aufgehoben:

§ 4 Abs. 2 Z. 5 und die §§ 22, 391 bis 419 sowie 477 der Abgabenordnung vom 22. Mai 1931, Deutsches RGBl. I S. 161, in der durch das Gesetz vom 4. Juli 1939, Deutsches RGBl. I S. 1181, geänderten Fassung;

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