Jugendliche dürfen weder nach § 85 festgenommen noch darf über sie eine Untersuchungshaft nach § 86 verhängt werden.
(zuletzt geändert durch BGBl I 2022/108)
Jugendliche dürfen weder nach § 85 festgenommen noch darf über sie eine Untersuchungshaft nach § 86 verhängt werden.
(zuletzt geändert durch BGBl I 2022/108)