vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu §§ 1–5 BVG Atomfreiheit (Novak)

Novak6. LfgDezember 2003

Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich

 

In Österreich dürfen Atomwaffen nicht hergestellt, gelagert, transportiert, getestet oder verwendet werden. Einrichtungen für die Stationierung von Atomwaffen dürfen nicht geschaffen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte